Das Präsidium des Bayerischen Tischtennis-Verbands hat als Entscheidungsgremium auf seiner Sitzung am 11. Februar 2021 über die Fortsetzung des BTTV-Spielbetriebs in der Spielzeit 2020/2021 entschieden.
Hier unsere Zusammenfassung der wichtigsten Fakten zum Abbruch der Saison 2020/2021: (den Link zum kompletten Bereicht findet ihr unten)
- Der Punktspielbetrieb gemäß WO A 11.2 im Erwachsenen- und Nachwuchsbereich wird in allen Spielklassen des BTTV mit sofortiger Wirkung abgebrochen.
- Die Spielzeit wird für alle diese Spielklassen für ungültig erklärt.
- Es werden sämtliche geplanten und noch nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe gestrichen.
- Es gibt durch den Beschluss zur Ungültigkeit der Spielzeit 2020/2021 in diesen Spielklassen keine Auf- und keine Absteiger, keine Relegationsplätze und keine „zurückgezogenen Mannschaften“.
- Absolvierte Einsätze und entsprechende Spielerergebnisse von Spielern aus der Spielzeit 2020/2021 werden – auch wenn sie in einem Punktspielbetrieb erzielt wurden, der für ungültig erklärt wurde – gemäß WO E 3 (u.a. für die Berechnung der TTR-Werte) gewertet.
- Die Bestimmungen zur Berechnung der TTR-Werte bleiben unverändert. Wie der DTTB nach Rückfrage bestätigt hat, werden auch die Vorgaben für den sog. „Inaktivitätsabzug“ nicht geändert. Dabei ist unerheblich, dass das Fehlen von Ergebnissen auf die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen und der betreffende Spieler/die betreffende Spielerin „schuldlos“ ist.
- Für die Spielzeit 2021/2022 erhalten alle Mannschaften, die nach Abschluss der Vereinsmeldung und zum Start der Spielzeit 2020/2021 verbindlich in die Ligenzusammenstellung eingeteilt worden waren, erneut das Startrecht in genau dieser Spielklasse.
Alle Infos dazu und zum Thema Ranglistenturniere und Einzelmeisterschaften gibt es hier:
Der Spielbetrieb des BTTV wird ab 30. Oktober 2020 ausgesetzt, der Pokalspielbetrieb wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die Bärenhalle Bindlach ist aktuell geschlossen!
Die Gemeinde Bindlach hat am Montag, den 02.11.2020 folgendes auf Ihrer Homepage mitgeteilt::
Wir sind wir leider gezwungen, bis auf Weiteres die nachfolgenden öffentlichen Einrichtungen für Freizeitaktivitäten zu schließen:
Bärenhalle
Feuerwehrgerätehäuser – ausgenommen aktiver Feuerwehrdienst
Funcourt
Rathaus (einschließlich Mehrzweckraum) – ausgenommen Publikumsverkehr
Pfitschn-Haus
Schule (einschließlich Turnhalle) – ausgenommen Schulbetrieb
Die Staatsregierung wird die getroffenen Maßnahmen bereits nach zwei Wochen überprüfen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vornehmen. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir umgehend informieren.
Quelle: Homepage Gemeinde Bindlach