08.09.2020: die Regelungen des BTTV für den Spielbetrieb 2020/2021 wurden heute veröffentlicht, hier das wichtigste in Kürze:
Das BTTV-Präsidium hat in seiner Sitzung am Montagabend (7.9.2020) nach intensiver Diskussion beschlossen, dass zum Saisonstart das Doppelspiel in Individual- und Mannschaftswettkämpfen bayernweit ausgesetzt wird.
Zuvor war diese Regelung bereits auf Bundesebene und in mehreren großen Landesverbänden getroffen worden.
Weiterhin beschloss das Präsidium: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für die Personen, die nicht am Tisch stehen, bleibt in der Halle zunächst bestehen.
Wichtig für den Pokal:
Bei Mannschaftskämpfen (Punkt- und Pokalspielbetrieb) tritt WO M 6 in Kraft,
wonach durch das Aussetzen von Doppeln sämtliche Einzelspiele gespielt
werden müssen (Durchspielen!). Die Wertung gemäß WO E 2.6 bleibt unberührt.
Die Wertung von Mannschaftskämpfen im Rahmen eines K.-o.-Systems (Pokal oder Mannschaftsmeisterschaften) erfolgt durch Anwendung von WO E 2.6
unter Umständen durch Auszählen von Sätzen und ggf. Bällen. Bei allen Individual-Veranstaltungen des BTTV und seiner Bezirke werden keine Doppelkonkurrenzen ausgeschrieben und gespielt.
- Die Vorgabe in WO I 5.8 wird dahingehend geändert, dass der Heimverein auch ohne Zustimmung des Gastvereins bzw. die Genehmigung des Spielleiters die Tischzahl erhöhen kann.
- Die Vorgabe in WO I 3.2.1 wird dahingehend geändert, dass die Verpflichtung für einen Zählrichter pro Spiel und der Einsatz eines Zählgerätes gemäß WO I 1.2 nicht mehr verbindlich vorgeschrieben ist.
- Die Vorgabe in den ITTR A 13.7 nach einem verpflichtenden Seitenwechsel nach jedem gespielten Satz wird dahingehend geändert, dass bei Einvernehmen beider Spieler auf einen Seitenwechsel verzichtet werden kann.
- Die Vorgaben in WO I 5.5 zur Begrüßung werden außer Kraft gesetzt.
- Bei der Fahrt zu Mannschaftskämpfen oder Turnieren können Fahrgemeinschaften gebildet werden. Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstands (des Fahrers) mitfahren, wird dringend das Tragen einer Mund-Nase Bedeckung empfohlen.
- Die Austragungsstätte darf nur zu sportlichen Zwecken genutzt werden (max. 100 Personen). Der Aufenthalt zu anderen Zwecken ist ebenso untersagt wie der Zugang für andere Personen (Zuschauer) – allerdings darf ein Sorgeberechtigterminderjährige Wettkampfteilnehmer begleiten.
Alle Infos und Dokumente bei uns unter "Downloads" oder auf der Homepage des BTTV: