Entgegen anders lautenden Behauptungen ist das Tischtennis-Training in Bayern in der Halle weiterhin untersagt! Lediglich Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein haben als erste Bundesländer die Wiedereröffnung von Sporthallen bestätigt. In Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund legen der DTTB und seine 18 Landesverbände wie angekündigt nun ein überarbeitetes Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland vor (siehe unten), um den Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb unter Berücksichtigung von Hygiene- und Abstandsregeln zu ermöglichen. Hier werden Empfehlungen zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis modifiziert und an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zur Prüfung weitergegeben. Verantwortlich für die Öffnung der Hallen sind dann letztlich die Träger der Sporthallen; in den meisten Fällen sind dies Landkreise, Städte und Gemeinden.
Nachdem das Verbandsgericht des BTTV mit dem Urteil Aktenzeichen VG 2/2020 vom 3. Mai 2020 Teile der ursprünglichen Wertung für unwirksam erklärt hat, hat das Präsidium auf Vorschlag des Vizepräsidenten Sport (im Namen des Vorstands Sport) auf seiner Sitzung am 4. Mai 2020 folgende Entscheidung getroffen:
1. Die Spielzeit 2019/2020 wird wie bereits verkündet auf der Grundlage der vorliegenden Abbruchtabellen gewertet. Dabei bleibt unverändert, dass Mannschaften auf Aufstiegsplätzen das Startrecht in der höheren Liga erhalten. Grundsätzlich erhalten Mannschaften auf direkten Abstiegsplätzen das Startrecht in der unteren Liga, und für alle übrigen Mannschaften bleibt es beim Klassenverbleib.
Der Deutsche Tischtennis-Bund und alle Landesverbände (LV) haben in einem konstruktiven Austausch folgendes beschlossen:
1. Die Spielzeit 2019/2020 wird per sofort beendet (es werden auch keine Relegationen mehr zur Austragung kommen).
2. Die damit jetzt bundesweit beendete Spielzeit 2019/2020 wird anhand der zum Zeitpunkt der jeweiligen Aussetzung (im BTTV geschah dies am 13. März) der Spielzeit gültigen Tabelle gewertet (Abschlusstabelle).
Gemeinde Bindlach 16.03.2020:
Das Coronavirus stellt uns alle vor große Herausforderungen. Um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen, sind Maßnahmen angeordnet, von denen man sich eine Verlangsamung des Infektionsausmaßes erwartet, damit die medizinische Intensiv-Infrastruktur einsatzbereit aufrecht erhalten werden kann. Die Schulen sind bereits bis einschließlich der Osterferien geschlossen. Auch die Gemeinde möchte zur Verlangsamung der Verbreiterung des Virus beitragen. Aus diesem Grund bleiben bis auf Weiteres folgende öffentliche Einrichtungen geschlossen:
Bärenhalle, Schule einschließlich Turnhalle, Gemeindebücherei, Mehrzweckraum des Rathauses, Pfitschn-Haus, Feuerwehr-Gerätehäuser und Nebengebäude Kita-Zentrum am Bindlacher Berg.